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Samstag, Mai 10, 2025

SEBI überarbeitet Nominierungsnormen für Investmentfonds


Das Securities and Change Board of India (SEBI) hat umfassende Reformen des Nominierungsprozesses für eingeführt Investmentfonds und Demat -Konten, um die Transparenz zu verbessern und nicht beanspruchte Vermögenswerte auf dem Wertpapiermarkt zu verringern. Im Rahmen dieser Reformen überarbeitet SEBI die vorhandenen Prozesse, um bessere Mechanismen zur Übertragung von Vermögenswerten zu gewährleisten. Um dies zu implementieren, wurde ein Rundschreiben ausgestellt. SEBI/HO/OIAE/OIAE_IAD-3/P/ON/2025/01650 auf 10th Januar 2025. Die kreisförmigen Mandate ändert sich für die Behandlung des Nominierungsprozesses, hauptsächlich um sicherzustellen, dass nach dem Niedergang des Kontoinhabers eine ordnungsgemäße Übertragung von Vermögenswerten besteht und die Interessen aller Anleger gesichert sind.

Wichtige Überarbeitungen der Nominierungsnormen:

1. Obligatorische Nominierung für einzelne Bestände:

Anleger mit Einzelhalterkonten müssen nun einen Kandidaten benennen. Für gemeinsame Konten bleibt die Nominierung optionally available. Diese Maßnahme gewährleistet die Klarheit in der Nachfolge von Vermögenswerten und minimiert Streitigkeiten.

2. erhöhte Anzahl von Nominierten:

Die zulässige Anzahl von Nominierten wurde von drei auf zehn erweitert, was den Anlegern eine größere Flexibilität bei der Nachlassplanung bietet. Anleger können die prozentuale Zuordnung für jeden Kandidaten angeben. In Ermangelung solcher Spezifikationen werden Vermögenswerte gleichermaßen verteilt.

3.. Verbesserte Kandidatenidentifikation:

Die Anleger müssen spezifische Identifikationsdetails für Kandidaten wie PAN, Führerscheinnummer oder die letzten vier Ziffern von Aadhaar sowie die Kontaktinformationen und die Beziehung des Kandidaten zum Anleger angeben. Diese Anforderung zielt darauf ab, eine genaue Identifizierung sicherzustellen und betrügerische Ansprüche zu verringern.

4.. Digitale und physische Nominierungsprozesse:

SEBI hat sowohl On-line- als auch Offline -Modi für die Einreichung von Nominierungsformularen erleichtert. On-line-Einreichungen können durch digitale Signaturen, Aadhaar-basierte E-Signal oder zwei-Faktor-Authentifizierung validiert werden, während physische Einreichungen eine Unterschriftenüberprüfung oder Daumenabdrücke erfordern, die von zwei Personen beobachtet wurden. Im Wesentlichen hat SEBI mit diesem Ansatz die breite Palette der Investorenpräferenzen und technologischen Fähigkeiten erkannt.

5. Überlebensregel für gemeinsame Konten:

In gemeinsamen Beständen werden nach dem Niedergang eines oder mehrerer Kontoinhaber Vermögenswerte an die überlebenden Inhaber (en) übertragen. Wenn alle gemeinsamen Inhaber gleichzeitig vergehen, werden die Vermögenswerte an die registrierten Kandidaten übertragen. In Ermangelung eines Kandidaten werden Vermögenswerte nach vorgeschriebenen Verfahren an die rechtlichen Erben oder Vertreter übertragen.

6. Kandidat als Treuhänder für Rechtserben:

Die Kandidaten werden als Treuhänder im Namen der Rechtserben des Traders fungieren, um eine verantwortungsvolle Verwaltung von Vermögenswerten zu gewährleisten, bis das rechtmäßige Eigentum festgelegt ist. Diese Bestimmung schützt die Interessen der rechtlichen Erben und behält die Treuhandverantwortung bei.

7. Bestimmungen für unfähige Anleger:

SEBI hat Richtlinien eingeführt, mit denen die Nominierten im Namen von unfähigen Anlegern Konten betreiben können. Dies gewährleistet die Kontinuität in der Kontostand und schützt gleichzeitig die Interessen des Anlegers. Durch die Behandlung dieser heiklen Situationen hofft Sebi, Investoren und ihren Familien in Zeiten der Not ein Sicherheitsnetz zu geben.

8. Vereinfachter Übertragungsprozess:

Um die Übertragung von Vermögenswerten zu beschleunigen, hat SEBI die für Kandidaten erforderliche Dokumentation reduziert. Jetzt sind nur noch eine selbstbezogene Kopie der Sterbeurkunde und die aktualisierten KYC-Particulars des Kandidaten erforderlich, um die Notwendigkeit von eidesstattlichen Erklärungen oder Entschädigungen zu beseitigen. Die Begünstigten haben dadurch einen schnelleren Zugang zum Vermögen. Diese Aktion unterstützt das übergeordnete Ziel von SEBI, die Effizienz bei Finanztransaktionen zu steigern.

Implementierungszeitleiste:

Diese überarbeiteten Normen werden ab dem 1. März 2025 in Kraft treten. Regulierte Unternehmen, einschließlich Vermögensverwaltungsunternehmen (AMCs) und Ablagerungen, sind verpflichtet, diese Änderungen vorzunehmen und ihren Implementierungsstatus bis Mai 2025 an SEBI zu melden.

Implikationen für Investoren:

Abschließend überarbeitet SEBI seinen Nominierungsrahmen, der die Nachfolge der Vermögenswerte rationalisiert, nicht beanspruchte Investitionen reduziert und das Vertrauen der Anleger in den Wertpapiermarkt fördert. Anlegern wird empfohlen, ihre Nominierungsdetails gemäß den neuen Richtlinien zu überprüfen und zu aktualisieren, um ihre beabsichtigten Begünstigten eine nahtlose Übertragung von Vermögenswerten zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den aktualisierten Richtlinien finden Sie im vollständigen Rundschreiben von SEBI. Es kann hier zugegriffen werden.

https://www.sebi.gov.in/authorized/circulars/jan-2025/circular-on-revise-and-revamp-nomin-facities-in-indian-securities-market_90698.html



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