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Samstag, Mai 10, 2025

Schenken ohne Kopfschmerzen: Steuereffiziente Strategien, um die Meldegrenzen für Schenkungen einzuhalten


Schenken ist ein häufiges Planungsthema, das zwischen Beratern und Kunden diskutiert wird – und wirft häufig die Frage auf, welche Schenkungen steuerpflichtig sind, dem IRS gemeldet werden müssen oder möglicherweise ganz von der Meldung befreit sind. Die Regeln rund um das Schenken sind differenziert und können bei Kunden Verwirrung stiften, aber Berater mit einem klaren Verständnis der Schenkungsstrategien können sie zu fundierten Entscheidungen führen.

Während alle Schenkungen technisch gesehen als steuerpflichtig für den Spender gelten könnten, sieht der jährliche Schenkungssteuerausschluss (derzeit 18.000 US-Greenback) einen praktischen Freibetrag vor, der es unnötig macht, jede kleine Schenkung zu verfolgen und zu melden (weil niemand Zeit damit verschwenden möchte, den Wert zu ermitteln). von Geburtstagsgeschenken wie Fahrrädern, Büchern oder Bargeld!). Darüber hinaus ist jede Individual lebenslang von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (13,61 Mio. USD professional Empfänger im Jahr 2024). Sowohl der jährliche Schenkungssteuerausschluss als auch die lebenslange Schenkungs- und Erbschaftssteuerbefreiung weisen verschiedene Nuancen auf, die bestimmen, was auf diese Befreiungen angerechnet wird.

Für Kunden, die große Geschenke machen möchten, können Berater dabei helfen, etwaige steuerliche Auswirkungen zu bewältigen, indem sie überlegen, wie das Geschenk gemacht wird. Bei direkten Geschenken (z. B. in bar oder per Scheck) handelt es sich beispielsweise um einfache Überweisungen vom Spender an den Empfänger, ohne dass der Empfänger Zugriff auf das Geschenk hat. Andererseits ermöglichen treuhänderische Schenkungen den Spendern, ein gewisses Maß an Kontrolle über den Zugriff des Empfängers durch den Schenker zu behalten, wodurch das Vermögen unter bestimmten Umständen (z. B. Scheidung, schlechte Entscheidungsfindung oder Ansprüche von Gläubigern) geschützt werden kann. Schließlich gibt es einige Beiträge, die eine Sonderbehandlung erhalten. Beispielsweise gelten Übertragungen in einen 529-Plan steuerlich als Schenkungen, auch wenn der Spender einen erheblichen Einfluss auf die übertragenen Gelder behält. Und Schenkungen von direkt an eine Bildungseinrichtung gezahlten Studiengebühren oder direkt an einen medizinischen Dienstleister gezahlten medizinischen Kosten sind sowohl vom jährlichen Ausschluss als auch von der lebenslangen Steuerbefreiung ausgenommen, was bedeutet, dass diese im Allgemeinen unabhängig von der Höhe „steuerfrei“ gemacht werden können.

Letztendlich ist der entscheidende Punkt, dass Kunden trotz der vielen komplexen Regeln im Zusammenhang mit Schenkungen selten Steuern auf eine Schenkung zahlen müssen. Um der Schenkungssteuerpflicht zu unterliegen, müssten sie sowohl über ein sehr hohes Nettovermögen als auch den Wunsch verfügen, zu Lebzeiten einen erheblichen Teil ihres Nachlasses zu verschenken. Für Kunden, die in diese Kategorien fallen, können Berater ihnen bei der Umsetzung relevanter Schenkungsstrategien helfen, um die Schenkungssteuer zu minimieren (z. B. durch „Schenkungssplitting“ für Ehepartner oder Aufteilung von Schenkungen auf mehrere Steuerjahre). Für andere können Berater ihnen Sicherheit geben, indem sie klarstellen, welche Schenkungssituationen tatsächlich anwendbar sind und wann sie möglicherweise verpflichtet sind, eine Steuererklärung beim IRS einzureichen, um ihnen dabei zu helfen, Schenkungssteuern besser zu verstehen. All dies kann für Kunden, die möglichst fundierte Entscheidungen treffen möchten, von großem Nutzen sein!

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