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Sonntag, Mai 11, 2025

Faculty-Planung mit Hilfe der Großeltern!


Bei der Erstellung eines Faculty-Plans ist es eine gute Idee, Großeltern frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Das Faculty ist eine große Ausgabe, daher kann es hilfreich sein, ein Dorf zu haben!

Über Geld zu sprechen kann unangenehm sein. Großeltern zögern vielleicht, ihre Unterstützung anzubieten, weil sie sich vielleicht nicht sicher sind, wie sie am besten helfen können, oder weil sie sich nicht sicher sind, ob ihre Unterstützung benötigt wird. Auf der anderen Seite fühlen sich Eltern vielleicht unwohl, wenn sie ihre Großeltern bitten, ihr Engagement zu beziffern, denn es fühlt sich an, als würde man sie um Geld bitten (igitt!). Der Mangel an Kommunikation hinterlässt Unsicherheit und eine verpasste Gelegenheit, möglicherweise die Kosten für das Faculty zu senken und einen soliden Faculty-Plan zu haben. Wenn Sie ein Großelternteil oder Elternteil sind, der dies hier liest, ermutige ich Sie, mutig zu sein und das Gespräch mit Ihrer Familie zu beginnen!

Es gab eine umfassende Regeländerung bezüglich der 529-Pläne im Eigentum von Großeltern, die das Blatt völlig auf den Kopf gestellt hat.

Die alte Regel:

Wenn ein 529-Plan eines Großelternteils zur Finanzierung des Studiums eines Enkelkindes verwendet wurde, wurde dieses Geld im FAFSA-Antrag als Einkommen des Studenten gezählt. Dies reduzierte die Berechtigung des Studenten zur finanziellen Unterstützung.

Alte Aktion: Dies hatte zur Folge, dass Großeltern zu 529-Plänen im Besitz der Eltern beitrugen und 529-Pläne im Besitz der Großeltern nur zur Finanzierung des dritten und vierten Studienjahres verwendet wurden, um die Angabe des Einkommens im FAFSA-Antragsformular zu vermeiden.

Die neue Regel:

Ab 2024 werden 529-Pläne im Besitz der Großeltern im FAFSA überhaupt nicht mehr gemeldet und haben daher keinen Einfluss auf die Berechnung der finanziellen Unterstützung eines Studenten.

Neue Maßnahme: Es ist jetzt sinnvoller, einen 529-Plan im Besitz der Großeltern zu haben, als einen 529-Plan im Besitz der Eltern! Ein 529-Plan im Besitz der Eltern wird im FAFSA als Vermögen der Eltern gezählt, die Unterstützung wird um 5,64 % des Kontowerts gekürzt. Rechnen wir es uns einmal aus: Wenn Sie 100.000 $ in einem 529-Plan im Besitz der Eltern haben, wird die Studienunterstützung um 5.640 $ gekürzt, über 4 Jahre sind das über 20.000 $!

Nicht alle Großeltern können finanziell zu einem Faculty-Plan beitragen, aber sie können dennoch helfen, indem sie als vertrauenswürdiges Familienmitglied die beste Sparstrategie umsetzen, um die Berechtigung für finanzielle Unterstützung zu erhalten und möglicherweise die Faculty-Kosten zu senken. Großeltern können Inhaber des 529-Plan-Kontos sein, um zu verhindern, dass das Vermögen im FAFSA-Formular angegeben wird. Es gibt keine Einschränkungen, wer zu einem 529-Plan beitragen kann. Großeltern, Eltern oder andere Personen können im Namen des Begünstigten zum 529-Plan der Großeltern beitragen. Als Kontoinhaber trägt der Großelternteil die administrative Verantwortung, aber Eltern und Studenten sollten planen, ihnen bei Bedarf bei der Kontoverwaltung zu helfen.



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