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Sonntag, Mai 11, 2025

5 Dinge, die Sie wissen müssen


Der SIMPLE IRA-Plan kann eine wertvolle Altersvorsorgeoption für Ihre Kleinunternehmerkunden sein, insbesondere für solche mit weniger als 100 Mitarbeitern. Für viele Berater ist die Verwaltung von SIMPLE IRA-Plänen jedoch ein komplexes Unterfangen. Angesichts der zahlreichen Fristen und Vorschriften, die es zu beachten gilt – vom Zeitpunkt der Erstellung eines Plans bis hin zu jährlichen Ankündigungspflichten – sollte jeder Berater bei der Erstellung und Pflege dieser Pläne bestimmte Dinge wissen. Beginnen wir mit unseren High 5.

1) Der Planzeitplan

Arbeitgeber können jederzeit zwischen dem 1. Januar und dem 1. Oktober einen Plan einrichten, und dieser Plan ist für das laufende Jahr berechtigt – sofern der Arbeitgeber zuvor keinen SIMPLE IRA-Plan oder einen anderen qualifizierten Altersvorsorgeplan (z. B. 401) unterhalten hat (ok) planen).

Neu Arbeitgeber Wer nach dem 1. Oktober ein Unternehmen gründet, kann den SIMPLE IRA-Plan so schnell wie möglich nach Gründung des Unternehmens einrichten. Neue Pläne von Arbeitgebern eingerichtet, die zuvor einen SIMPLE IRA-Plan erstellt und/oder aufrechterhalten haben, kann jedoch erst am 1. Januar wirksam werden.

Profi-Tipp: Im Allgemeinen ist das Datum des Inkrafttretens eines SIMPLE IRA-Plans das Datum, an dem die Bestimmungen des Plans in Kraft treten. Mit anderen Worten, der Plan kann kein Inkrafttretensdatum haben vor das Datum, an dem ein Arbeitgeber den Plan annimmt.

2) Beitragsfristen

Hier ist es wichtig, zwischen der Frist für die Hinterlegung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Gehaltskürzung und der Frist für die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen (z. B. 3 Prozent Ausgleichsbeitrag oder 2 Prozent freiwilliger Beitrag) zu unterscheiden.

  • Arbeitnehmerbeiträge: Die Protected-Harbor-Regel des Arbeitsministeriums für die Hinterlegung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Gehaltsreduzierung verlangt, dass diese hinterlegt werden spätestens sieben Werktage nach Erhalt oder Einbehaltung durch den Arbeitgeber.

  • Arbeitgeberbeiträge: Die Frist für die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen für das Jahr ist die Steuererklärungsfrist des Arbeitgebers, einschließlich Verlängerungen (falls zutreffend), obwohl einige Arbeitgeber möglicherweise für jede Lohnperiode entsprechende Beiträge leisten.

Profi-Tipp: Beiträge zu einer EINFACHEN IRA sind nicht Es gilt ein Höchstalter. Beispielsweise kann eine Particular person, die nach dem 72. Lebensjahr noch beschäftigt ist (70½, wenn der Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2020 das 70. Lebensjahr vollendet hat), weiterhin SIMPLE IRA-Beiträge leisten.

3) Planänderungen

Die IRS-Vorschriften schreiben vor, dass SIMPLE IRA-Pläne auf Kalenderjahresbasis laufen und die jährliche Kündigungsfrist von 60 Tagen einhalten (siehe unten). Um am 1. Januar des kommenden Planjahres in Kraft zu treten, müssen alle Planänderungen (z. B. die Änderung der Artwork des Arbeitgeberbeitrags oder die Änderung des benannten Finanzinstituts) vorgenommen und den Mitarbeitern vor dem 2. November mitgeteilt werden.

Profi-Tipp: SIMPLE IRA-Pläne können nur auf Kalenderjahresbasis geändert werden.

4) Planbeendigung

Kurz gesagt, SIMPLE IRA-Pläne können nicht zur Jahresmitte gekündigt werden und müssen auf Kalenderjahresbasis laufen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber vom IRS verpflichtet, ihre Mitarbeiter innerhalb einer angemessenen Frist vor dem 2. November darüber zu informieren, dass ein Plan mit Wirkung zum folgenden 1. Januar (d. h. dem kommenden Planjahr) gekündigt wird. Daher sollten die Mitarbeiter in der jährlichen Mitteilung über die Kündigung des Plans informiert werden.

Profi-Tipp: Arbeitgeber müssen dem IRS nicht mitteilen, dass sie einen SIMPLE IRA-Plan gekündigt haben. Sie sollten Ihren Kunden jedoch empfehlen, Aufzeichnungen über die Plankündigung zu führen und ihren SIMPLE IRA-Verwalter über die Kündigung zu informieren.

5) Jährliche Mitteilung

Jedes Jahr müssen Arbeitgeber berechtigten Arbeitnehmern vor Beginn des jährlichen Wahlzeitraums eine jährliche Mitteilung der SIMPLE IRA zukommen lassen. Der Wahlzeitraum umfasst im Allgemeinen den 60-Tage-Zeitraum unmittelbar vor dem 1. Januar eines Kalenderjahres (2. November bis 31. Dezember). Mit anderen Worten: Die jährliche Mitteilung muss den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden vor dem 2. November. Wenn es sich um das erste Planjahr des Arbeitgebers handelt und der Plan Mitte des Jahres erstellt wurde, können diese Daten geändert werden.

Profi-Tipp: Im Allgemeinen enthält die jährliche Mitteilung an die Mitarbeiter die folgenden Informationen:

  • Die Möglichkeit der Mitarbeiter, Gehaltskürzungen vorzunehmen oder zu ändern

  • Die Möglichkeit der Mitarbeiter, gegebenenfalls ein Finanzinstitut auszuwählen, das als Treuhänder ihrer SIMPLE IRA fungiert

  • Gegebenenfalls das für den Plan vorgesehene Finanzinstitut

  • Die Entscheidung des Arbeitgebers, entweder entsprechende Beiträge oder freiwillige Beiträge zu leisten

  • Eine zusammenfassende Planbeschreibung

  • Schriftlicher Hinweis, dass Arbeitnehmer ihr Guthaben ohne Kosten oder Vertragsstrafe übertragen können, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Finanzinstitut nutzt

Seien Sie die Ansprechpartnerin für den Ruhestand

Die Kunden Ihrer Kleinunternehmer verlassen sich darauf, dass Sie viele Anforderungen ihrer Altersvorsorge erfüllen, wozu auch die Verwaltung von SIMPLE IRA-Plänen gehören kann. Indem Sie die entsprechenden Fristen im Auge behalten und die Anlaufstelle für ihre EINFACHEN IRA-Fragen sind, können Sie Ihren Kunden dabei helfen, intelligentere Entscheidungen auf dem Weg zur Verwirklichung ihrer Ruhestandsvision zu treffen.

Anmerkung des Herausgebers: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im März 2017 veröffentlicht, wir haben ihn jedoch aktualisiert, um Ihnen relevantere und aktuellere Informationen zu liefern.



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