22.7 C
New York City
Samstag, Mai 10, 2025

Können die Statuten einer NV in einem flexiblen Verwaltungsverfahren eine Versicherung und eine einzige Besturung leisten, ohne neue Statuten zu erhalten?


Ein Beitrag von Gastblogger Carl Clottens (Eubelius, KU Leuven)

Die WVV ist in NV mit drei verschiedenen Bestuur-Modellen vertreten: ein klassischer, kollegialer Rat der Besten von drei (oder zwei) Besturen (z. B. monistischen Besten), ein ganzer Bestatter oder ein doppelter Bestraand von einem Rat der Stadt. de Eine Direktion. Der Vorteil eines flexiblen Unternehmensmanagements besteht darin, ein Unternehmen zu einem Unternehmen zu beauftragen, ohne eine neue Satzung für die BV zu tätigen. Die Entscheidung über die Benennung der Besten durch die WVV erfolgt über die Diskussion.

Ein Rechtsvertreter muss eine NV-Behörde verlassen und sich für ein drittes Modell entscheiden, und es ist nicht möglich, eine fakultative Klausel zu verwenden, um das beste Modell mit einem bestimmten Betrag zu ersetzen ur (von omgekeerd ) Von der Gerichtsbarkeit oder von mehr als 100.000 Personen sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Gebrauch gemacht worden(1).

Ein weiterer Schritt ist der Grund, weshalb wir uns noch mehr mit der BV befassen müssen, da diese Flexibilität lange Zeit beachtet werden muss(2).

Wie kontrovers sie ist, handelt es sich bei der Anwendung der fakultativen Klauseln in der NV-Verwaltungsbehörde um die Frage, ob dies der Fall ist.

In einer kürzlichen Mitteilung Nr. 2023/004 Vom 21. Juni 2024 wurde die Adviescomite inzake Vennootschappen en Verenigingen (CASAVV) aufgefordert.(3)Als eine Teilnehmerin der beiden Streiks, dass der große Wetterbericht nicht nötig warfare, um diese Diskussion zu klären.

Um eine Wettprüfung durchzuführen, müssen Sie die CASAVV-Vereinbarung durchführen lassen, bevor Sie die CASAVV-Klauseln verwenden, um sie zu verwenden. Derartige Klauseln müssen möglicherweise geändert und bearbeitet werden, um Missverständnisse, Interpretationsprobleme oder Probleme bei der Auslegung entstehen zu lassen.

Ich möchte dem CASAVV mehr als nur ein paar Worte hinzufügen:

  • „Denn die Überforderung einer Monistin zu einer Bestürzung mit einer Bestrafung, die eine Überforderung darstellt, ist eine übermäßige Beeinträchtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. eine Enttäuschung) und die Verurteilung einer Individual äh in der Satzung bepaalde voorwaarden (bijv. overlijden, beroepsverbod, onbekwaamheid, …). Im Großen und Ganzen liegt es an der Aufgabe des Ausschusses der Kommission, sich mit dem Ziel zu befassen, die Überlastung zu begrenzen und viele Möglichkeiten zu schaffen, die bessere Possibility zu bieten. Es ist wichtig, dass die Gesamtbetrachtung auch durchgeführt wird;
  • Die ständigen Mandaten müssen von einer monistischen Besturung begleitet werden, um eine Besturung mit einer eigenen Besturung zu erreichen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann eine Individual mindestens ein Jahr lang ein Mandat erfüllen;
  • Der Zeitpunkt, an dem eine Überlastung erforderlich ist, wird direkt vor Ort getroffen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt ist es erforderlich, die besten Ergebnisse zu erzielen. Die Satzung wurde vor dem Gesetz festgelegt, dass in der Regierung des Belgischen Staatsblattes eine Überschreitung des Gesetzes erfolgen muss, um gemäß Artikel 2:8, §1, in Verbindung mit 2:14 WVV;
  • Die Vorrechte des Arbeitgebers und die letzte Wahrung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund des WVV-Statuts können eingeschränkt werden (z. B. Rechtsschutz, Vetorecht, …);
  • die Kohärenz mit anderen gesetzlichen Bestimmungen, bijv. Um den Überblick zu behalten, müssen die Kunden mit zwei alternativen Lösungen zusammenarbeiten “.

Carl Clottens


(1) H. DE WULF und M. WYCKAERT, „Effecten bij BV, NV en CV: categorieën, sorten, overdracht, uitgifte en inkoop“ in Das WVV-Türgelicht, Brüssel, Intersentia, 2021, p. 199; S. COOLS und J. LANNOY, „Keuze van een vennootschapsvorm: BV of NV?“ In Verkürzung um zwei Jahre WVV, Roularta Media Group, Roeselare, 2022, S. 200; (implizit) R. HOUBEN und H. BRAECKMANS, „Het nieuwe Wetboek van Vennootschappen en Verenigingen (WVV) (deel 1)“, RW 2019-2020, (523) 532.

(2) S. VAN HAUTE und H. JANSEN, „Bestuur“, in X (Hrsg.), Die NV in der Praxis, Mechelen, Kluwer, 2021, S. WVV-I.4.2 – 1 – 2.

(3) Das CASAVV wurde von der Koninklijke Federatie des Belgischen Notariats (Fednot) und dem Belgischen Centrum voor Vennootschapsrecht (BCV) in gemeinsamer Arbeit eingereicht. Es wird dringend empfohlen, dass wir Ihnen eine einheitliche Auslegung des WVV zukommen lassen.

Related Articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Latest Articles